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Anwältin Arbeitsrecht Wiesbaden

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Fokus stehen hierbei die zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsverträge.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungskontrollen, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Überstunden, Urlaubsansprüche und auch Mobbing gehören im Wesentlichen zu den Themenkomplexen..

Arbeitsrechtliche Streitfälle – Wir unterstützen Sie

Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden unterstützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Dabei sind wir uns bewusst, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder auch dem Arbeitnehmer ein gewisses Fingerspitzengefühl erfordert. Gerne begutachten wir Ihren individuellen Fall und beraten Sie kompetent im Vorhinein. Grundsätzlich versuchen wir im Vorfeld, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Ansprüche natürlich auch bei Gericht..

Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Arbeitsrecht

Gerade das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Rechtsgebiet, welches oft mit viel Geld und Verlust in Verbindung steht. In Deutschland erleiden Anleger/innen und Bankkunden jährlich Milliardenverluste. Die Gründe hierfür liegen unter anderem darin, dass es nur wenige verbraucherschützende Vorschriften gibt bzw. bewusst gesetzliche Vorschriften zulasten der Verbraucher/innen und Anleger/innen missachtet werden. Dabei kommt es durchaus vor, dass sich Gerichte unverständlicherweise auch noch auf die Seite der Anlageberater bzw. der Banken stellen.

Großes Interesse hatten private Anleger/innen in den letzten Jahren an geschlossenen Fonds, wie zum Beispiel Zertifikaten (Lehman Brothers), Schifffonds, Medienfonds, Immobilienfonds und Aktien­fonds. Auch beliebt waren atypische stille Beteiligungen oder Aktien­fonds.

Viele Anleger/innen wurden bewusst falsch beraten und haben einen Totalverlust erlitten. Oft gehören zu den sogenannten Anlageberatern auch Banken und Sparkassen. Diese haben zum Teil aus Provisionsgier Produkte verkauft, die für die konkreten Anleger/innen gar nicht geeignet sind, im Bewusstsein der Gefahr eines Totalverlustes für den Kunden. Danach hebt man die Arme und sagt: „Das haben wir alles nicht gewusst – aber, lieber Anleger, bleib Du auf dem Schaden sitzen.“

Das muss nicht sein. Mit der qualifizierten Hilfe von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht kann man sehr wohl sein verlorenes Geld zurückholen. Darüber hinaus sieht das Bankrecht bestimmte verbraucherschützende Vorschriften vor, wie zu Beispiel das Widerrufsrecht bei Darlehen und Lebensversicherungen. Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, so kann – auch noch zu einem späteren Zeitpunkt – der Vertrag widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt worden ist. Es lassen sich zum Teil fünfstellige Summen mit einem Widerruf sparen.

Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel auch entschieden, dass Bearbeitungsgebühren, sowohl bei Privatkunden- als auch bei Unternehmenskrediten, nicht extra erhoben werden dürfen. Hier kann man Bearbeitungsgebühren und -entgelte zurückfordern.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 die Verjährung neu geregelt. Danach müssen Anleger/innen und Bankkunden/innen wesentlich schneller ihre Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, Vermittler, Banken und Prospektverantwortliche geltend machen.

Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller sind seit Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht, ausschließlich auf Seiten der Anleger/innen und Bankkunden/innen, tätig. Der Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt und berät seit 21 Jahren in diesem Rechtsgebiet. Zum Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gehören auch Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer.
Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Abschluss außergerichtlicher Vergleiche. Allerdings scheut sich die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller auch nicht vor der Prozessführung. Zu den „Big 7“ der Gegner gehören die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG, die UniCredit Bank AG, die BW-Bank, die Landesbanken, die Sparkassen und die Volksbanken.

Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller sind seit Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht, ausschließlich auf Seiten der Anleger/innen und Bankkunden/innen, tätig. Der Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt und berät seit 21 Jahren in diesem Rechtsgebiet. Zum Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gehören auch Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer.
Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Abschluss außergerichtlicher Vergleiche. Allerdings scheut sich die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller auch nicht vor der Prozessführung. Zu den „Big 7“ der Gegner gehören die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG, die UniCredit Bank AG, die BW-Bank, die Landesbanken, die Sparkassen und die Volksbanken.

Rechtsfallprüfung - Kostenfrei

Sie sind sich unsicher, ob Ihnen ein Rechtsanspruch zusteht? Wir bieten Ihnen eine kurze rechtliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsangelegenheit. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin oder einen Telefontermin.

 0611 450 230

Online Prüfung - Kotsnefrei

Schicken Sie uns eine kurze Sachverhaltsschilderung, etwaige Verträge und Dokumente per E-Mail, per Fax oder per Post zu. Wir werden Ihnen sodann innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung geben. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage auch Ihre Telefonnummer an.

kanzlei@caesar-preller.de

Anwaltsberatungsgespräch

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit einem Anwalt wird Ihre Rechtsangelegenheit umfassend erörtert, geprüft und ein rechtlicher Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieses Beratungsgespräch ist kostenpflichtig. Je nach Aufwand berechnen wir zwischen 50 Euro und 200 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

 0611 450 230

Mit einem qualifizierten Anwalt an Ihrer Seite kann man es ohne weiteres mit diesen Gegnern auf­nehmen.

Sehr wenige geschlossene Fonds erfüllten die Erwartungen der Anleger/innen. Vielmehr tritt genau das Gegenteil ein. Die meisten provisionsgesteuert verkauften geschlossenen Fonds erleiden im wahrsten Sinne des Wortes „Schiffbruch“. Das heißt, die Beteiligungsgesellschaft gerät in eine wirtschaftliche Schieflage und geht im schlimmsten Fall insolvent. Dies kann für den/die Anleger/in unterschiedliche Folgen nach sich ziehen: Totalverlust, Ausschüttungsausfälle und sogar die Konfrontation mit Rückfor¬derungsansprüchen von geflossenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. In dieser Situation ist es für die betroffenen Anleger natürlich wichtig, einen qualifizierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der etwas unternimmt, um weitere Schäden abzuwenden bzw. bereits einge¬tretene Schäden rückgängig zu machen. Da die Gegenseite in der Regel anwaltlich vertreten wird, ist es von großem Vorteil, sich auch eines guten Anwalts zu versichern, damit man auf Augenhöhe mit¬einander umgehen kann. Schadenersatzansprüche bestehen für den/die Anleger/in zum Beispiel, wenn er/sie über das Totalverlustrisiko, versteckte Innenprovisionen, mangelnde Wiederverkaufbarkeit der Anlage oder Prospektfehler nicht aufgeklärt wurde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anleger gemäß ihren Vorerfahrungen, ihrem Wissen und ihren finanziellen Möglichkeiten beraten werden müssen. Weiterhin muss der Anlageberater die Risikobereitschaft des privaten Anlegers ohne Wenn und Aber berücksichtigen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat jahrelange Erfahrung mit geschlossenen Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds sowie weiteren geschlossenen Beteiligungen. Dabei liegt auch ein großer Schwerpunkt in der Prozesserfahrung. In den letzten 21 Jahren konnten viele wegweisende Urteile erzielt werden.

Was kann ein/e Anleger/in unternehmen, wenn die von ihm/ihr erworbene Mittelstandsanleihe Insolvenz angemeldet hat oder ein Schuldenschnitt angekündigt wird? Welche Ansprüche kann man bei sogenannten Swap-Verträgen oder Zertifikatsverträgen geltend machen? Wie sieht es aus, wenn nach einem Börsengang ein Kursabrutsch stattfindet? Auf jeden Fall ist es wichtig, so schnell wie möglich einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Nur er kann gewährleisten, dass Schadenersatzansprüche erkannt und professionell durchgesetzt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat hierin jahrzehntelange Erfahrung.

Kreditschulden können einen teuer zu stehen kommen. Muss man (zum Beispiel wegen einer Ehe-scheidung) einen Kreditvertrag vorzeitig beenden, fällt eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Manchmal hat man zu hohen Zinsen einen Kredit eingekauft, und danach haben sich die Kreditzinsen nach unten entwickelt. Weiterhin enthalten manche Kreditverträge ungerechte Vertragsklauseln, die den Verbraucher schädigen. In all diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich entweder gegen die unwirksame Klausel im Kredit-vertrag zu wenden oder durch einen Widerruf des Kreditvertrages sich von diesem zu trennen. Nicht nur für Immobilien-Kreditverträge besteht ein Widerrufsrecht, sondern alle Kreditver¬träge unterliegen dem gleichen Recht auf Widerruf, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Ob eine Klausel unwirksam ist und ob man gegebenenfalls ein Recht auf Widerruf hat, muss von einem spezialisierten Fachmann, einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, geprüft werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller prüft kostenfrei alle Verträge auf ihre Widerrufbarkeit und errechnet den etwaigen wirtschaftlichen Vorteil. Dabei muss man wissen, dass ein Widerrufsrecht nicht nur 14 Tage nach Abschluss des Vertrages besteht. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die 14-tätige Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn vorher das Kreditinstitut eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat. Da dies vielfach nicht der Fall ist, kann man gegebenenfalls noch heute den Widerruf erklären. Die Widerrufs-belehrungen können formale Fehler oder Fristabläufe ungenau wiedergeben, Fehler bei der Rechts-folgenbelehrung enthalten oder sogar dadurch unklar sein, dass mehrere Widerrufsbelehrungen in einer Widerrufsbelehrung widersprechend eingefügt sind. Hier kommt es durchaus auf Nuancen und Formulierungen an.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat in den zurückliegenden 21 Jahren ihre bankrechtlichen Fälle zu 80 % außergerichtlich gelöst. Die verbleibenden 20 % der Fälle wurden gerichtlich geklärt. Dabei kann die Rechtsanwaltskanzlei auf sehr viele erfolgreich abgeschlossene Fälle zurückgreifen. Dies gelingt uns dadurch, dass wir professionell eine Ersteinschätzung vornehmen und bereits an dieser Stelle nicht sehr erfolgversprechende Fälle herausnehmen und den/die Rechtssuchende/n darüber belehren, dass seine Rechtsverfolgung keinen Sinn macht. In den anderen Fällen können wir dann umso erfolgreicher die Ziele der Mandanten/innen erreichen.

Der Gesetzgeber hat zugunsten der Banken und Sparkassen gehandelt. Nachdem der Widerruf von Darlehensverträgen so erfolgreich gewesen ist und gleichsam die Lobbyarbeit der Banken drückend wurde, hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht für Immobilienkreditverträge zum 21.06.2016 abge-schafft. Dies gilt für Immobilienkreditverträge, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Das bedeutet, von der Ausschlussfrist sind nicht betroffen: a) Kreditverträge für Immobilien ab dem 10.06.2010 b) Alle Kreditverträge für andere Darlehenszwecke als eine Immobilienfinanzierung. Wir prüfen gerne, ob hier gegen Sie eine Ausschlussfrist greift.

Ob Privatkunden, Freiberufler/innen oder Gewerbetreibende: Alle nehmen Bankdienstleistungen in Anspruch. Dabei verlassen sie sich mehr oder weniger auf den qualifizierten Rat ihres Bankmitarbeiters. Dies ist gut und schön; aber am Ende, wenn Fehler aufkommen, soll der Bankkunde den Schaden alleine tragen. Dieses Ungleichgewicht muss der/die Verbraucher/in bzw. Unternehmer/in nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat in vielen Fällen zugunsten der Bankkunden entschieden. Dabei kann es um den Zahlungsverkehr, Bürgschaften, Sicherheitenstellungen, Garantien und Leasingverträge gehen. In all diesen Bankgeschäften sind heute die Bankkunden/innen auf eine qualifizierte Beratung und Vertretung angewiesen. Wir als Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller unterstützen Sie hierbei gerne.

Weitere Informationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

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Geschlossene Fonds

Sehr wenige geschlossene Fonds erfüllten die Erwartungen der Anleger/innen. Vielmehr tritt genau das Gegenteil ein. Die meisten provisionsgesteuert verkauften geschlossenen Fonds erleiden im wahrsten Sinne des Wortes „Schiffbruch“. Das heißt, die Beteiligungsgesellschaft gerät in eine wirtschaftliche Schieflage und geht im schlimmsten Fall insolvent. Dies kann für den/die Anleger/in unterschiedliche Folgen nach sich ziehen: Totalverlust, Ausschüttungsausfälle und sogar die Konfrontation mit Rückfor¬derungsansprüchen von geflossenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. In dieser Situation ist es für die betroffenen Anleger natürlich wichtig, einen qualifizierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der etwas unternimmt, um weitere Schäden abzuwenden bzw. bereits einge¬tretene Schäden rückgängig zu machen. Da die Gegenseite in der Regel anwaltlich vertreten wird, ist es von großem Vorteil, sich auch eines guten Anwalts zu versichern, damit man auf Augenhöhe mit¬einander umgehen kann. Schadenersatzansprüche bestehen für den/die Anleger/in zum Beispiel, wenn er/sie über das Totalverlustrisiko, versteckte Innenprovisionen, mangelnde Wiederverkaufbarkeit der Anlage oder Prospektfehler nicht aufgeklärt wurde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anleger gemäß ihren Vorerfahrungen, ihrem Wissen und ihren finanziellen Möglichkeiten beraten werden müssen. Weiterhin muss der Anlageberater die Risikobereitschaft des privaten Anlegers ohne Wenn und Aber berücksichtigen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat jahrelange Erfahrung mit geschlossenen Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds sowie weiteren geschlossenen Beteiligungen. Dabei liegt auch ein großer Schwerpunkt in der Prozesserfahrung. In den letzten 21 Jahren konnten viele wegweisende Urteile erzielt werden.

Zertifikate, Swaps, Anleihen

Was kann ein/e Anleger/in unternehmen, wenn die von ihm/ihr erworbene Mittelstandsanleihe Insolvenz angemeldet hat oder ein Schuldenschnitt angekündigt wird? Welche Ansprüche kann man bei sogenannten Swap-Verträgen oder Zertifikatsverträgen geltend machen? Wie sieht es aus, wenn nach einem Börsengang ein Kursabrutsch stattfindet? Auf jeden Fall ist es wichtig, so schnell wie möglich einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Nur er kann gewährleisten, dass Schadenersatzansprüche erkannt und professionell durchgesetzt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat hierin jahrzehntelange Erfahrung.

Widerruf von Darlehensverträgen

Kreditschulden können einen teuer zu stehen kommen. Muss man (zum Beispiel wegen einer Ehe-scheidung) einen Kreditvertrag vorzeitig beenden, fällt eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Manchmal hat man zu hohen Zinsen einen Kredit eingekauft, und danach haben sich die Kreditzinsen nach unten entwickelt. Weiterhin enthalten manche Kreditverträge ungerechte Vertragsklauseln, die den Verbraucher schädigen. In all diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich entweder gegen die unwirksame Klausel im Kredit-vertrag zu wenden oder durch einen Widerruf des Kreditvertrages sich von diesem zu trennen. Nicht nur für Immobilien-Kreditverträge besteht ein Widerrufsrecht, sondern alle Kreditver¬träge unterliegen dem gleichen Recht auf Widerruf, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Ob eine Klausel unwirksam ist und ob man gegebenenfalls ein Recht auf Widerruf hat, muss von einem spezialisierten Fachmann, einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, geprüft werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller prüft kostenfrei alle Verträge auf ihre Widerrufbarkeit und errechnet den etwaigen wirtschaftlichen Vorteil. Dabei muss man wissen, dass ein Widerrufsrecht nicht nur 14 Tage nach Abschluss des Vertrages besteht. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die 14-tätige Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn vorher das Kreditinstitut eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat. Da dies vielfach nicht der Fall ist, kann man gegebenenfalls noch heute den Widerruf erklären. Die Widerrufs-belehrungen können formale Fehler oder Fristabläufe ungenau wiedergeben, Fehler bei der Rechts-folgenbelehrung enthalten oder sogar dadurch unklar sein, dass mehrere Widerrufsbelehrungen in einer Widerrufsbelehrung widersprechend eingefügt sind. Hier kommt es durchaus auf Nuancen und Formulierungen an.

Bankrecht - mit oder ohne Kredit

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat in den zurückliegenden 21 Jahren ihre bankrechtlichen Fälle zu 80 % außergerichtlich gelöst. Die verbleibenden 20 % der Fälle wurden gerichtlich geklärt. Dabei kann die Rechtsanwaltskanzlei auf sehr viele erfolgreich abgeschlossene Fälle zurückgreifen. Dies gelingt uns dadurch, dass wir professionell eine Ersteinschätzung vornehmen und bereits an dieser Stelle nicht sehr erfolgversprechende Fälle herausnehmen und den/die Rechtssuchende/n darüber belehren, dass seine Rechtsverfolgung keinen Sinn macht. In den anderen Fällen können wir dann umso erfolgreicher die Ziele der Mandanten/innen erreichen.

Gesetzliche Auschlussfristen

Der Gesetzgeber hat zugunsten der Banken und Sparkassen gehandelt. Nachdem der Widerruf von Darlehensverträgen so erfolgreich gewesen ist und gleichsam die Lobbyarbeit der Banken drückend wurde, hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht für Immobilienkreditverträge zum 21.06.2016 abge-schafft. Dies gilt für Immobilienkreditverträge, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Das bedeutet, von der Ausschlussfrist sind nicht betroffen: a) Kreditverträge für Immobilien ab dem 10.06.2010 b) Alle Kreditverträge für andere Darlehenszwecke als eine Immobilienfinanzierung. Wir prüfen gerne, ob hier gegen Sie eine Ausschlussfrist greift.

Allgemeines Bankrecht

Ob Privatkunden, Freiberufler/innen oder Gewerbetreibende: Alle nehmen Bankdienstleistungen in Anspruch. Dabei verlassen sie sich mehr oder weniger auf den qualifizierten Rat ihres Bankmitarbeiters. Dies ist gut und schön; aber am Ende, wenn Fehler aufkommen, soll der Bankkunde den Schaden alleine tragen. Dieses Ungleichgewicht muss der/die Verbraucher/in bzw. Unternehmer/in nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat in vielen Fällen zugunsten der Bankkunden entschieden. Dabei kann es um den Zahlungsverkehr, Bürgschaften, Sicherheitenstellungen, Garantien und Leasingverträge gehen. In all diesen Bankgeschäften sind heute die Bankkunden/innen auf eine qualifizierte Beratung und Vertretung angewiesen. Wir als Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller unterstützen Sie hierbei gerne.

Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht Wiesbaden

Bau- und Architektenrecht

Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller beschäftigt sich seit nunmehr 21 Berufsjahren schwerpunkt­mäßig mit dem Bau- und Architektenrecht. Seit über zehn Jahren besitzt er die Fachanwaltschaft für das Bau- und Architektenrecht. Dabei vertritt er private Bauherren, genauso wie Generalübernehmer, Bau­träger, Bauunternehmen und Handwerker.
Neben den fachlich-rechtlichen Kenntnissen besitzt Herr Rechts­anwalt Joachim Cäsar-Preller auch umfassende Kenntnisse in bautechnischen Fragen. Diese Fach­kompetenzen, verbunden mit der 21jährigen beruflichen Praxis, bedeutet für den/die Rechtsuchende/n eine große Expertise im Bereich Architektenrecht & Baurecht.
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist gleichzeitig auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Viele Bausachen sind gleichzeitig verknüpft mit Finanzierungs­fragen. Aus Synergie der beiden Fachanwaltschaften ergibt sich eine sehr hohe Problemlösungskompetenz für die Mandanten/innen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller bietet zu diesem Schwerpunktbereich zwei weitere besondere Serviceangebote:

– Anwaltliche Baubegleitung – Damit Ihre Wunschimmobilie nicht zum Albtraum wird

– Neuer Service der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller – Baubiologie

– Partner-Unternehmung: Hausverwaltung Cäsar-Preller

Rechtsfallprüfung - Kostenfrei

Sie sind sich unsicher, ob Ihnen ein Rechtsanspruch zusteht? Wir bieten Ihnen eine kurze rechtliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsangelegenheit. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin oder einen Telefontermin.

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Online Prüfung - Kotsnefrei

Schicken Sie uns eine kurze Sachverhaltsschilderung, etwaige Verträge und Dokumente per E-Mail, per Fax oder per Post zu. Wir werden Ihnen sodann innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung geben. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage auch Ihre Telefonnummer an.

kanzlei@caesar-preller.de

Anwaltsberatungsgespräch

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit einem Anwalt wird Ihre Rechtsangelegenheit umfassend erörtert, geprüft und ein rechtlicher Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieses Beratungsgespräch ist kostenpflichtig. Je nach Aufwand berechnen wir zwischen 50 Euro und 200 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

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  • Fachanwalt Bau- und Architektenrecht
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Corona - Wir setzten ihre Rechte durch

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In welchen Gebieten unterstützen wir Sie derzeit besonders?

Wir erachten es als wichtig, Sie in der aktuellen Situation mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen auf unsere Branche persönlich zu kontaktieren. Unsere Gedanken sind bei allen, die direkt oder indirekt von der Krise betroffen sind.

Wir stehen Ihnen auch in dieser Krise durch eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung in Ihren Rechtsangelegenheiten zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit einem qualifizierten Anwalt an Ihrer Seite kann man es ohne weiteres mit diesen Gegnern auf­nehmen.

Arbeitsrecht

Leider stehen derzeit viele Arbeitsverhältnisse auf der Kippe. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob Ihnen Kurzarbeitergeld, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (auch für Selbstständige), Entgeltfortzahlung oder anderes zusteht.

Baurecht

Auch sind viele Bauunternehmer und Handwerkerbetriebe in einer schwierigen Situation. Für diese ist es wichtig vorbereitet zu sein, auf die Zeit, in der das Geschäft zurückkommt, aber momentan sollten Sie der Stabilisierung Ihres Unternehmens Priorität einräumen und Risiken und Ausgaben reduzieren. Für die Bauherren und Auftraggeber gilt an eine Risikovorsorge für eine etwaige Insolvenz der Baufirma zu denken. Auch sind derzeit Baumaterialien knapp oder gar nicht verfügbar.

Mietrecht

Mietverhältnisse sind derzeit vielfach prekär. Vermieter bangen um die Miete, und Mieter können nicht zahlen. Hierzu gibt es neue gesetzliche Initiativen, über die wir Sie gerne informieren.

Reiserecht

Fast alle Urlaubsreisen fallen aus. Was ist mit dem bereits gezahlten Geld? Hier gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob es sich um eine Pauschalreise oder Einzelreise handelt.

Wer haftet für Impfschäden durch die Corona-Impfung?
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Wer haftet für etwaige Impfschäden – und an wen kann man sich wenden? Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt Geimpfte, die nach der Impfung von Astrazeneca eine Hirnvenenthrombose erlitten haben. Im RND-Interview erklärt Cäsar-Preller, welche Rechte Betroffene haben, wenn es zu schweren Nebenwirkungen kommt.

 

– Artikel von Irene Habicht, Redaktionsnetzwerk Deutschland

Anwalt Immobilienrecht Wiesbaden

Immobilienrecht

Beim Immobilienrecht geht es um alle Rechtsangelegenheiten vom Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie bis zu einem Verkauf. Die Stellung des Notars liegt dabei im Wesentlichen darin, zwischen Käufer und Verkäufer Vereinbartes notariell zu beurkunden. Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen, weil der Notar überparteilich arbeitet.

Wir beraten und vertreten seit über 21 Jahren Immobilienerwerber und verkäufer in allen Fragen rund um das Thema Immobilien. Das reicht von der Formulierung des Kaufvertrages bis zur Anfechtung von Kaufverträgen, Rücktritten von Kaufverträgen und Schadenersatzansprüchen bzw. deren Abwehr. Natürlich gehören hierzu auch Thematiken wie „Schrottimmobilien“ (Immobilien, die zu weit überhöhten Preisen erworben wurden) sowie der Kauf vom Bauträger.

Es gibt beim Immobilienkauf erhebliche Fallstricke, die wegen der hohen Kaufpreise leicht zu existenziellen Schwierigkeiten führen können. Deshalb ist es unverzichtbar, sich vor einem Kauf bzw. Verkauf eingehend anwaltlich-fachkundig beraten zu lassen, um Problemen von Vornherein aus dem Weg zu gehen. Das spart Zeit und Nerven und schont das Portemonnaie.

In der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller werden Sie in diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller und Herrn Rechtsanwalt Simon-Martin Kanz.

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Rechtsanwalt für Massenschäden

Massenschäden

In den letzten 25 Jahren häufen sich Massenschadenfälle. Von Massenschadenfällen spricht man, wenn zahlreiche Geschädigte von einem oder mehreren Unternehmen auf ähnliche Art und Weise geschädigt wurden.

Eine der ersten großen Massenschadenfälle war der Aktiengang der Deutschen Telekom mit mehr als 10.000 Geschädigten. Auch aus der Finanzkrise im Jahr 2008 ergaben sich hunderttausende von Geschädigten; man denke hier zum Beispiel an Lehman Brothers. Besonders hervorzuheben ist aber auch der VW Abgas-Skandal mit ca. 10 Millionen betroffenen Fahrzeugen, oder auch, ganz aktuell, die Geschädigten des sogenannten Sky-Fußball-Abonnements.

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Was ist das Spezielle an Massenschadenfällen?

Betroffen sind in der Regel Verbraucher/innen, die sich als Einzelne einem großen Unternehmen gegen­übersehen, wie zum Beispiel im Diesel-Abgas-Skandal dem VW-Konzern. Der einzelne Verbraucher fühlt sich hier strukturell unterlegen.

Wir haben uns in den letzten Jahren auf sogenannte Massenschadenfälle, ausschließlich auf Seiten der Verbraucher, konzentriert. Wir gehen dabei davon aus, dass in Zukunft noch wesentlich mehr Fälle dieser Kategorie für die Verbraucher gelöst werden müssen. Deshalb haben wir die Organisation der Kanzlei auf solche Fälle eingerichtet. Auch personell sind wir für diese Massenschadenfälle gerüstet. Aus unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Massenschaden­fällen.

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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Wiesbaden

Mietrecht

Problemstellungen im Mietrecht können vielfältiger Natur sein. Hier kommt es zunächst einmal darauf an, ob es die Mieterseite oder die Vermieterseite betrifft und ob es sich um Wohnraum oder um Geschäftsraum handelt.

Die Wohnraummiete weist viele Besonderheiten auf. So gilt das Kündigungsrecht auf Vermieterseite nur eingeschränkt und nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Häufig ist hier ein besonderer Mieterschutz zu beachten. Aber auch im Bereich der Schönheitsreparaturen und Betriebskosten können zahlreiche Fallstricke lauern.

Bei der Geschäftsraummiete wiederum spielt häufig die Schriftformgestaltung der Verträge einer Rolle, zudem gibt es im Gewerberaummietrecht häufig auch andere anwendbare gesetzliche Regelungen als bei Wohnraummietverhältnissen – beispielsweise bei den Kündigungsfristen.

Wir beraten gerne bei der Vertragsgestaltung. Auf diese Weise lassen sich häufig spätere Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermeiden.

Grundsätzlich versuchen wir im Vorfeld, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Ansprüche natürlich auch bei Gericht.

Innerhalb der Kanzlei Cäsar Preller zuständig für das Mietrecht ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, gleichzeitig Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein äußerst weitläufiges und durchaus kompliziertes Rechtsgebiet, welches schwerpunktmäßig, jedoch nicht nur, das Verhältnis von Wohnungseigentümern innerhalb eines bestimmten Objekts betrifft.

Dabei spielt die Erstellung von Jahresabrechnungen ebenso eine Rolle wie Vertragsverhältnisse, welches zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten geschlossen werden. Zudem gilt es auch, die Besonderheiten der Eigentümerversammlungen und die Rolle der Hausverwaltung im Blick zu behalten.

Seit vielen Jahren sind wir auf diesem Rechtsgebiet beratend und auch vor Gericht für unsere Mandanten tätig.

Innerhalb der Kanzlei Cäsar Preller zuständig für das Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, gleichzeitig Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit einem Anwalt wird Ihre Rechtsangelegenheit umfassend erörtert, geprüft und ein rechtlicher Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieses Beratungsgespräch ist kostenpflichtig. Je nach Aufwand berechnen wir zwischen 50 Euro und 200 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

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Rechtsanwalt Sozialrecht Wiesbaden

Sozialrecht

Im Sozialrecht sieht sich regelmäßig der Bürger einer Sozialbehörde gegenüber. Unsere regelmäßigen Gegner im Sozialrecht sind:

  • Rdie Jobcenter bei Fällen mit Bezug zu ALG I- oder ALG II- Bescheiden, Grundsicherung, Arbeitsförderung
  • Rgesetzliche Rentenversicherung, Knappschaften oder Versorgungswerke Fällen Bezug Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Scheinselbstständigkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Rdie gesetzliche Krankenversicherung bei Fällen betreffend Versicherungsbeiträge, Krankengeld, Heilbehandlungskosten,
  • Rdie gesetzliche Unfallversicherung, Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen, Verletztenrente etc.
  • Rdie gesetzliche Pflegeversicherung bei Fällen mit Bezug zu Pflegeleistungen
  • Rdie Versorgungsämter im Schwerbehindertenrecht bei Fällen betreffend den Grad der Behinderung oder die Merkzeichen
  • Rdie Sozialämter bei Fällen betreffend Fälle der Grundsicherung im Alter oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Wir sind an Ihrer Seite für Sie tätig, wenn Ihnen Behörden zu Unrecht Leistungen verweigern, Anträge nicht zeitnah bearbeiten oder sie zu Unrecht mit falschen oder zu hohen Beiträgen belasten. Bei uns finden Hilfsbedürftige stets ein offenes Ohr und fachliche anwaltliche Hilfe.

Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel auch entschieden, dass Bearbeitungsgebühren, sowohl bei Privatkunden- als auch bei Unternehmenskrediten, nicht extra erhoben werden dürfen. Hier kann man Bearbeitungsgebühren und -entgelte zurückfordern.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 die Verjährung neu geregelt. Danach müssen Anleger/innen und Bankkunden/innen wesentlich schneller ihre Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, Vermittler, Banken und Prospektverantwortliche geltend machen.

Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller sind seit Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht, ausschließlich auf Seiten der Anleger/innen und Bankkunden/innen, tätig. Der Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt und berät seit 21 Jahren in diesem Rechtsgebiet. Zum Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gehören auch Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer.
Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Abschluss außergerichtlicher Vergleiche. Allerdings scheut sich die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller auch nicht vor der Prozessführung. Zu den „Big 7“ der Gegner gehören die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG, die UniCredit Bank AG, die BW-Bank, die Landesbanken, die Sparkassen und die Volksbanken.

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Sie sind sich unsicher, ob Ihnen ein Rechtsanspruch zusteht? Wir bieten Ihnen eine kurze rechtliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsangelegenheit. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin oder einen Telefontermin.

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kanzlei@caesar-preller.de

Anwaltsberatungsgespräch

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit einem Anwalt wird Ihre Rechtsangelegenheit umfassend erörtert, geprüft und ein rechtlicher Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieses Beratungsgespräch ist kostenpflichtig. Je nach Aufwand berechnen wir zwischen 50 Euro und 200 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

 0611 450 230

Mit einem qualifizierten Anwalt an Ihrer Seite kann man es ohne weiteres mit diesen Gegnern auf­nehmen.

Anwalt Verbrauchterschutzrecht Wiesbaden

Verbrauchterschutz

Wir stehen stark an der Seite der Verbraucher. Verbraucher sind zwar durch eine Vielzahl von Gesetzen geschützt, jedoch versuchen immer wieder marktmächtige Unternehmen, die Verbraucher­rechte zu umgehen. Hier ist es unsere Aufgabe, einen Riegel vorzuschieben und dafür zu sorgen, dass die vielfältigen Verbraucherrechte auch Wirkung entfalten.

Da dies kein Selbstläufer ist, benötigen die Verbraucher starke, hochqualifizierte Anwälte, die ihnen dann zur Seite stehen, um auf Augenhöhe gegen die marktmächtigen Unternehmen die Verbraucher­rechte durchzusetzen.

Seit 21 Jahren kämpfen wir, ob außergerichtlich oder gerichtlich, für die Rechte der Verbraucher.

Im Verbraucherschutzrecht sind wir zum Beispiel auf folgenden Gebieten tätig:

  • Abzocke bei Viagogo
  • Das minderwertige Sky-Abonnement
  • Widerruf von Darlehensverträgen
  • Widerruf von Lebensversicherungsverträgen
  • Nepp bei der Reise
  • Pfusch in der Autowerkstatt
Rechtsfallprüfung - Kostenfrei

Sie sind sich unsicher, ob Ihnen ein Rechtsanspruch zusteht? Wir bieten Ihnen eine kurze rechtliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsangelegenheit. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin oder einen Telefontermin.

0611 450 230

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  • Fachanwalt Bau- und Architektenrecht
  • Joachim Cäsar-Preller
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Anwalt Versicherungsrecht Wiesbaden

Versicherungsrecht

Wir sind Ihnen behilflich, wenn Ihre Versicherung Ihnen zu Unrecht Leistungen verweigert oder sie mit zu hohen Prämien belastet. Dies können im Einzelfall sein:

  • RLebensversicherung
  • Rprivate Krankenversicherung (PKV)
  • Rprivate Unfallversicherung
  • RGebäudeversicherung
  • RHaftpflichtversicherung
  • RHausratsversicherung
  • RBrandschutzversicherung
  • RWasserschadenversicherung
  • RKfz- Haftpflicht- und Kaskoversicherung
  • RReiserücktrittskostenversicherung
  • RRechtsschutzversicherung
  • RWarenkreditversicherung

Wir führen für Sie den Schriftverkehr mit der Versicherung und stellen sicher, dass Sie nicht benachteiligt werden oder Ihnen Leistungen nicht gewährt werden, obwohl sie Ihnen zustehen. Ebenso kümmern wir uns darum, dass die Versicherung keine zu hohe Prämienabrechnung erteilt.

Rechtsfallprüfung - Kostenfrei

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Anwalt Verwaltungsrecht Wiesbaden

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist im Rechtsverhältnis Staat und Bürger relevant.

Verwaltungsakte von Behörden können in vielen Bereichen ergehen, ob dies die Zuteilung eines Kindergartenplatzes betrifft, die Tierhaltung, die Baugenehmigung oder das Betreiben einer Gaststätte, alles spielt sich im Verwaltungsrecht ab.

Gegen einen Verwaltungsakt kann man Rechtsmittel einlegen und vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Nicht jeder Bescheid einer Behörde hat vor dem Richter bestand.

Wir beraten gerne bei Problemen mit Verwaltungsbehörden.

Grundsätzlich versuchen wir im Vorfeld, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Ansprüche natürlich auch bei Gericht.

Innerhalb der Kanzlei Cäsar Preller zuständig für das Verwaltungsrecht ist Frau Laura Geisbauer.

Anwalt Wirtschaftsrecht Wiesbaden

Wirtschaftsrecht

Wir vertreten seit nunmehr 25 Jahren kleine und mittelständische Unternehmen, zu denen natürlich auch die Freiberufler gehören.

Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Unsere Beratung und Vertretung beginnt mit der Gründung des Unternehmens und geht gegebenenfalls bis zu dessen Auflösung. Auf diesem Weg durch das Wirtschaftsleben haben der Gesetzgeber, die Behörden, aber auch Mitkonkurrenten und auch Banken viele Fallstricke gelegt.

Um heute erfolgreich ein Unternehmen zu führen, bedarf es einer qualifizierten anwaltlichen Begleitung. Dazu gehört natürlich auch die Abfassung von Verträgen, die rechtliche Prüfung von Angeboten sowie die Abwehr von unberechtigten Forderungen, sei es von privater oder staatlicher Seite. Wir begleiten Sie auch anwaltlich in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Zu unserem Team gehören auch Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wir bieten die Beratung und gegebenenfalls auch außergerichtliche Vertretung zu einem Festpreis an.

Ihr kompetenter Partner im Wirtschaftsrecht

Als Rechtsanwälte im Wirtschaftsrecht sind wir zum Beispiel in folgenden Gebieten tätig:

  • RScheinselbstständigkeit
  • RSelbstanzeige im Steuerrecht
  • RProbleme mit dem Brexit
  • RÄrger mit der Hausbank
  • RWirtschaftliche Schieflage des Unternehmens

Selbstverständlich beraten wir Sie auch in weiteren Fällen rund um das komplexe Wirtschaftsrecht. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular und schildern Sie Ihr Anliegen.

Rechtsfallprüfung - Kostenfrei

Sie sind sich unsicher, ob Ihnen ein Rechtsanspruch zusteht? Wir bieten Ihnen eine kurze rechtliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsangelegenheit. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin oder einen Telefontermin.

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Anwaltsberatungsgespräch

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Anwalt Verkehrsrecht Wiesbaden

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Verkehrsrecht

Wir nehmen folgende Rechtssachen auf verkehrstechtlichem Gebiet für unsere Mandantschaft wahr:

Verkehrsunfallsachen

Wir kümmern uns um die Regulierung Ihres Schadens nach einem Verkehrsunfall. Hierfür setzen wir uns engagiert mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen auseinander, um eine schnelle und vollständige Zahlung von Schadensersatz an unsere Mandanten zu erreichen. Über unser Netzwerk von Kooperationspartnern verfügen wir auch über qualifizierte KFZ-Schadensgutachter. Im Falle von Personenschäden machen wir natürlich auch Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend.

Verkehrsstrafsachen

Wir nehmen Ihre Verteidigung wahr, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafprozess wegen eines Verkehrsverstoßes geführt wird, beispielsweise wegen Unfallflucht oder Körperverletzung und Sachbeschädigung im Straßenverkehr. Ebenso nehmen wir Ihre Rechte wahr, wenn Sie der Geschädigte einer solchen Straftat sind.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Schließlich sind wir ebenfalls Ihre qualifizierten und versierten Verteidiger, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller