Die KTG Agrar SE selbst hatte bereits Anfang Juli Insolvenzantrag gestellt. Das reguläre Insolvenzverfahren wird voraussichtlich in Kürze eröffnet. Zwischenzeitlich haben drei Tochterunternehmen Insolvenzantrag gestellt. Zunächst die Ölmühle NOA Naturoel Anklam AG und nun die Delta Agrar GmbH sowie die Delta Agrar Handels GmbH. Insgesamt hatte die KTG Agrar SE Forderungen von knapp 50 Millionen Euro gegen ihre Töchter. „Das Geld ist wahrscheinlich verloren. Das ist ein weiterer Rückschlag für die Anleger, die über die zwei Anleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III insgesamt 342 Millionen Euro bei der KTG Agrar investiert haben und um ihr Geld fürchten“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Die Anleger sind nach wie vor im Ungewissen, ob und wieviel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. Das Unternehmen plant eine Sanierung in Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Kanz: „Wenn man bedenkt, dass im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im kommenden Jahr die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung fällig wären, muss davon ausgegangen werden, dass die Anleger bei den Restrukturierungsplänen finanziell zur Ader gelassen werden sollen.“ Denkbar seien etwa Änderungen der Anleihebedingungen bezüglich Laufzeiten und Zinssatz. „Aber auch dann wäre noch nicht gesagt, dass tatsächlich eine nachhaltige Sanierung gelingt“, soRechtsanwalt Kanz.
 
Sollte in wenigen Tagen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob im Insolvenzverfahren ein nennenswerter Betrag für sie herausspringt, ist völlig offen. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. „In Betracht kommen z.B. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de>
 

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller