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„Viele dieser Kredite müssen die Kunden noch über Jahre abbezahlen oder mussten bereits eine Anschlussfinanzierung abschließen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Ein weiteres Problem: Anschlussfinanzierungen für Schrottimmobilien sind schwer zu finden, da in solchen Fällen kaum eine Bank bereit ist, entsprechende Kredite zu gewähren. „Und wenn doch werden die Anschlussfinanzierungen angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus zu fast schon unverschämten Konditionen angeboten. So wird die Schrottimmobilie für die Verbraucher zum Fass ohne Boden“, so Rechtsanwalt Kanz.
 
Dennoch muss es für die Verbraucher kein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen sein. „Es gibt durchaus rechtliche Möglichkeiten aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen oder den Schaden wenigstens in Grenzen zu halten“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.
 
Die Adaxio Bank bzw. ihre Rechtsvorgänger gewährte ihren Kunden Kredite zur Immobilienfinanzierung. Bei einer Vollfinanzierung können die Banken ggf. in der Haftung stehen. Zu dieser Ansicht tendiert die Rechtsprechung zumindest dann, wenn die Banken die Immobilien besichtigt und ihren Kunden nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern das Darlehen vergeben haben. Denn Kunden vertrauen in der Regel auf das Urteil ihrer Bank und dieses Vertrauensverhältnis wurde dann ausgenutzt. „Im günstigsten Fall kann der Kauf der Schrottimmobilie dann rückabgewickelt werden“, so Rechtsanwalt Kanz.
 
Eine weitere Möglichkeit kann auch der Widerruf des Darlehens sein. Der ist in der Regel dann möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Lag zwischen dem Immobilienkauf und der Kreditvergabe ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vor, kann die Immobilie ggf. auch an die Bank übertragen werden und das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden. Der Haken ist allerdings, dass der Widerruf von Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, nicht mehr möglich ist. „Bei jüngeren Immobiliendarlehen oder Anschlussfinanzierungen kann der Widerruf aber immer noch eine interessante Möglichkeit sein, die Schrottimmobilie wieder loszuwerden“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater möglich sein, wenn dieser nicht über Provisionen von mehr als 15 Prozent aufgeklärt hat.

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