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Nach einer langen Zeit mit extrem geringen Zinssätzen zeichnet sich erneut eine Steigerung vom Zinsniveau ab. „Nach wie vor bewegen sich Zinsen aber noch auf einem viel geringeren Niveau als noch vor einigen Jahren. Verbraucher können aber immer noch viel Geld sparen, wenn sie jetzt noch ihren Kreditvertrag widerrufen sowie mit einer wesentlich günstigeren Anschlussfinanzierung refinanzieren.“, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

So können beispielsweise Bauherren, welche ihren Traum vom Eigenheim mit einem vor einigen Jahren noch viel teureren Kredit finanziert haben, ihren alten Vertrag widerrufen sowie eine günstige Anschlussfinanzierung erhalten, solange es noch günstige Zinssätze gibt.

„Verbraucher können ihren Vertrag nämlich möglicherweise auch noch nach Jahren widerrufen, teilweise sogar wenn schon alles abbezahlt ist.“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Hat eine Bank einen Verbraucher bei Vertragsschluss nämlich nicht beziehungsweise nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt, kann er seinen Vertrag auch noch nach Jahren auflösen. Wenn eine Widerrufsbelehrung nämlich fehlerhaft ist, beispielsweise wenn sie unklar formuliert ist, beginnt eine Frist zur Erklärung eines Widerrufs gar nicht erst zu laufen.

„Für Verbraucher ist es meist aber nur sehr schwer zu erkennen, ob eine Belehrung fehlerhaft ist. Sie sollten sich auf alle Fälle von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.“, rät Cäsar-Preller.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller vertritt bundesweit Verbraucher beim Widerruf von Verbraucherkreditverträgen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller