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Was kostet mich der Rechtsanwalt?

Mit einer Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten des Rechtsanwalts, etwaige Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige. Dabei sollten Sie bereits vor Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären, ob tatsächlich auch der konkrete Fall vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei dieser Anfrage.

Ohne eine Rechtsschutzversicherung:

Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung oder hat diese für diesen Fall keine Kostendeckung erteilt, so haben Sie grundsätzlich die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen.

Höhe der Rechtsanwaltskosten

Grundsätzlich rechnen Rechtsanwälte nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und ab dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, es sei denn, es wird eine Honorarvereinbarung (z.B. Stundenhonorar) getroffen. Die BRAGO und das RVG orientieren sich an einem Gegenstands- bzw. Streitwert, also dem Wert, um den konkret gestritten wird. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltskosten; dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Unsere Kanzlei verfügt über ein Computerprogramm, welches die Gerichts- und Anwaltskosten für jeden denkbaren Fall (außergerichtliche Einigung, gerichtliche Auseinandersetzung; Berufung usw.) berechnet. Einen entsprechenden Ausdruck stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, damit Sie von vornherein wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Prozesskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe ist eine gerichtliche Hilfe für den Mandanten, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses zu tragen.

In welchen Verfahren gibt es Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe gibt es u.a. im Zivil-, aber auch im Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren. Sie gibt es nicht nur für Klage und Rechtsverteidigung, sondern auch für alle anderen Prozessarten (z.B. Zwangsvollstreckung). Bitte beachten Sie, dass Prozesskostenhilfe nur für Rechtsangelegenheiten gilt, die gerichtlich geklärt werden. Prozesskostenhilfe gilt also nicht im außergerichtlichen Stadium oder bei einer einfachen Beratung; die dabei entstehenden Anwaltskosten haben Sie grundsätzlich selbst zu tragen.

Wer zahlt was?

Prozesskostenhilfe befreit in der Regel nicht vollständig und endgültig von der Kostenlast. Der Mandant muss aber weder Gerichtskostenvorschüsse noch Anwaltshonorar (des ihm beigeordneten Rechtsanwalts) oder Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige bezahlen. Statt dessen zahlt er die fälligen Prozesskosten in höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse ab, die den beigeordneten Rechtsanwalt bezahlt. Folglich übernimmt der Staat nicht die Kosten, er schießt sie nur vor, es sei denn, der Mandant ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses auch zu einer ratenweisen Rückzahlung an die Staatskasse nicht in der Lage.

Gibt es ein Kostenrisiko?

Gewinnt der Mandant den Prozess, so hat der Gegner grundsätzlich sämtliche Kosten zu tragen. Verliert er, so hat der Mandant – unabhängig von der gewährten Prozesskostenhilfe – grundsätzlich die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts zu tragen. Mithin trägt der Mandant auch bei gewährter Prozesskostenhilfe ein Kostenrisiko.

Wann bekommt man Prozesskostenhilfe?

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat drei Voraussetzungen: Erstens darf der Mandant nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein, die Kosten des Prozesses zu tragen. Zweitens muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben, was von dem Prozessgericht geprüft wird. Drittens darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheinen.

Wie bekommt man Prozesskostenhilfe?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist beim Prozessgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen. Über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen zwingend ein Vordruck und die nötigen Belege vorgelegt werden. Gerne hilft Ihnen unser Sekretariat beim Ausfüllen der Vordrucke.

Erstberatung

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Wollen Sie sich zunächst nur von einem Rechtsanwalt beraten lassen, also von diesem eine Empfehlung einholen, wie Sie sich in einer bestimmten Lage verhalten sollen, so darf dieser nicht mehr als € 190,00 zzgl. 19% Mehrwertsteuer (derzeit geltend) verlangen. Der Anwalt kann daher auch weniger als den oben genannten Betrag in Rechnung stellen, wobei er unter anderem den Beratungsaufwand und Ihre finanzielle Situation berücksichtigen wird. Dies gilt für schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Rat.

Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten einen fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder direkt beim Gericht einholen kann. Dabei sichert das Rechtsberatungsgesetz Menschen mit geringem Einkommen gegen eine geringe Gebühr Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sog. obligatorischen Güteverfahren zu.

Wer erhält Beratungshilfe?

Beratungshilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer etwaigen Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

Wie bekommt man Beratungshilfe?

Man geht zu dem Amtsgericht seines Wohnortes, schildert dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger sein rechtliches Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Soweit das Amtsgericht dem Anliegen nicht mit einer sofortigen Auskunft entsprechen kann, stellt der Rechtspfleger einen sog. Berichtungsschein aus. Mit diesem Berichtungsschein kann man den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin seiner Wahl unmittelbar aufsuchen. Selbstverständlich können Sie auch direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, der die entsprechenden Formalitäten erledigt.

Rechtsanwaltskosten auf Kosten des Gegners

Werden Sie z.B. Opfer eines Verkehrsunfalls, an dem Sie keinerlei Verschulden trifft, oder befindet sich ein Schuldner von Ihnen in Zahlungsverzug, so haben Sie das Recht, auf Kosten des Gegners einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Der Gegner, z.B. die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung, hat dann den Rechtsanwalt zu bezahlen. Zu beachten ist jedoch, dass Sie (zunächst) die Anwaltskosten zu tragen haben, wenn z.B. die Versicherung die Zahlung verweigert oder der Schuldner nicht zahlungsfähig ist.

Was ist ein Prozessfinanzierer?

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Prozessfinanzierer finanzieren – bei günstiger Prognose – einen Prozess und tragen sämtliche Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Sie übernehmen das gesamte Prozesskostenrisiko. Dies ist z.B. in Verfahren gegen liquide Schuldner interessant, die Sie selbst nicht führen können oder wollen und wo die Prozesskosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe übernommen werden.Gewinnen Sie den Prozess, wird der Gewinn oder ein vorher vereinbarter Prozentsatz der erstrittenen Gesamtsumme geteilt. Verlieren Sie, übernimmt der Anbieter auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. Dies wird zuvor in dem Prozessfinanzierungsvertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter festgelegt.

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Finanziert werden nur Prozesse, in denen es um eine Geldforderung geht, also keine Scheidungsprozesse, Strafverfahren und dergleichen. Auch ist oft ein relativ hoher Streitwert erforderlich, der je nach Prozessfinanzierer zwischen € 10.000 und € 500.000 liegt.

Welche Prozesse finanziert der Prozessfinanzierer?

Darf man sich selbst einen Rechtsanwalt aussuchen?

Der Finanzierer selbst darf keine Rechtsberatung leisten, sodass Sie einen Anwalt benötigen, den Sie frei bestimmen dürfen.

Welchen Prozessfinanzierer sollte man nehmen?

Die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Anbieter machen es erforderlich, sich mit den jeweiligen Finanzierungsbedingungen auseinanderzusetzen. Diese können Sie im Internet unter dem jeweiligem Anbieter einsehen und sollten Sie gründlich prüfen. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller