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Bekannt aus:

Wir sind Fachanwälte in folgenden Rechtsgebieten:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

bau- und architektenrecht

Bank- und Kapitalmartkerecht

Unsere weiteren rechtlichen Schwerpunkte:

Arbeitsrecht

Immobilienrecht

Verkehrsrecht

Medizinrecht

Strafrecht

Aktuelle News und Urteile

Schlaganfall während der Operation führt zu irreversiblen Schäden

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Ein Schlaganfall hindert einen Augenarzt nicht an weiterer Operation und nimmt somit schwere Augenschäden des Patienten billigend in Kauf. Ein Schlaganfall, der durch eine Durchblutungsstörung im Gehirn und den daraus resultierenden Sauerstoffmangel verursacht wird, führt zum Absterben von Nervenzellen. Dieses Absterben von Nervenzellen kann plötzliche neurologische Symptome wie Sprachstörungen oder Taubheitsgefühle hervorrufen. Zurückbleiben können auch längerfristige neurologische...

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Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber: Was Sie wissen müssen

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Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber: Was Sie wissen müssen In einer Zeit, in der Pendler unzählige Kilometer zurücklegen und Dienstreisen zum Arbeitsalltag gehören, stellt sich oft die Frage: Wer kommt für die Fahrtkosten auf? Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden bietet einen Überblick über die Pflichten des Arbeitgebers, die Berechnung der Fahrtkostenerstattung und die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, ihre Kosten steuerlich geltend zu machen. Anwalt aus Wiesbaden: „Keine Verpflichtung zur...

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Unsere Meinung in der Presse:

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Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Füllen Sie unser Formular aus  und wir sagen Ihnen, welche Ziele wir idealerweise für Sie erreichen können.

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Kanzlei Cäsar-Preller

-Ihre Anwälte in Wiesbaden-

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ist seit 1997 in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden aktiv. Unsere Anwälte unterstützen Verbraucher und Unternehmen aus dem Mittelstand tatkräftig. Als Ihr Anwalt in Wiesbaden beraten wir Sie rechtlich und vertreten Ihre Interessen in Streitschlichtverfahren oder vor Gericht

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ist nunmehr seit 25 Jahren stark an der Seite seiner Mandanten. Wir haben in den 25 Jahren mehr als 60.000 Mandanten vertreten dürfen. Die Kanzlei hat ihren Hauptstandort in Wiesbaden. Darüber hinaus bestehen noch Kanzlei-Sprechstunden-Standorte in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart und München. Weiterhin sind wir in der Schweiz und Spanien vertreten. Unser Anspruch ist dabei, für alle Rechtsprobleme eine Lösung zu finden. Diese sollte möglichst schon außergerichtlich erreicht werden. Selbstverständlich verfügen wir auch über eine große Prozessabteilung.

Rechtliche Beratung mit hohem Qualitätsanspruch

Unsere Mandanten verdienen den bestmöglichen Service. Daher haben wir einen hohen Anspruch an unsere rechtliche Beratung. Damit wir die Qualität unserer juristischen Dienstleistungen kontinuierlich verbessern können, lassen wir uns durch den TÜV Hessen (Zertifizierung nach ISO 9001/2008) kontrollieren. Damit gehört unsere Kanzlei zu den wenigen Anwaltsbüros in Wiesbaden und Hessen, die den hohen Ansprüchen dieser Qualitätsnorm entsprechen. Mit diesem hohen Qualitätsanspruch sichern wir all unseren Mandanten eine faire, effektive und zielgerichtete Fallbearbeitung zu.
Ebenso wichtig ist uns die laufende Fort- und Weiterbildung unseres Kanzleiteams. Wir fördern beispielsweise die Erringung von Fachanwalt­schaften für die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Des Weiteren haben wir fünf Auszubildende in unserem engagierten Team.

Wo wir als Anwälte in Wiesbaden unterstützen können

 

Jeder Rechtsfall ist individuell zu betrachten. Daher ist die fachliche Expertise ein besonders wichtiger Punkt zur Bearbeitung Ihres juristischen Anliegens. Daher stellen wir allen Mandanten einzelne Fachanwälte oder ein passendes Team von Experten aus den jeweiligen Rechtsgebieten zur Verfügung.

Unser Team besteht aus verschiedenen Fachanwälten. Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere im Versicherungsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Baurecht, Architektenrecht sowie im Versicherungsrecht. Des Weiteren können wir Sie Ihnen auch in weiteren Rechtsgebieten behilflich sein.

 

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Unveränderter THC- Grenzwert für nicht geringe Menge

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Das neue Cannabis-Gesetz erlaubt zwar den Besitz von 50 Gramm Cannabis, gleichwohl bleibt der THC- Grenzwert für die nicht geringe Menge von 7,5 Gramm unverändert. Dies hat der BGH nunmehr entschieden (Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/2).  Infolge des neuen Gesetzes ist der Besitz von Cannabis entkriminalisiert worden, dies gilt jedoch nur für bestimmte Mengen. Bei Überschreitung dieser droht jedoch eine Strafbarkeit. Dies gilt beispielsweise für den Besitz von mehr als drei...

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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller