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Bekannt aus:

Wir sind Fachanwälte in folgenden Rechtsgebieten:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

bau- und architektenrecht

Bank- und Kapitalmartkerecht

Unsere weiteren rechtlichen Schwerpunkte:

Arbeitsrecht

Immobilienrecht

Verkehrsrecht

Medizinrecht

Strafrecht

Aktuelle News und Urteile

Darf der Arbeitgeber meinen Spind durchsuchen?

Darf der Arbeitgeber meinen Spind durchsuchen?

Der Inhalt des Spindes eines Arbeitnehmers unterliegt dem Schutz seiner Privatsphäre. Daher kann der Arbeitnehmer berechtigterweise davon ausgehen, dass dieser ohne seine Zustimmung nicht durchsucht wird. Sollte eine Kontrolle dennoch ohne Einverständnis des Arbeitnehmers erfolgen, stellt dies einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar, der nur durch einen zwingenden Grund gerechtfertigt werden kann. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berichtet. Anwalt aus...

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Nasenkorrektur-Fehlschlag: Was nun? | Rechtsanwältin Katharina Langohr klärt über Arzthaftung auf!

Nasenkorrektur-Fehlschlag: Was nun? | Rechtsanwältin Katharina Langohr klärt über Arzthaftung auf!

Link zum Video: https://youtu.be/iPh7PLMf4wE In diesem aufschlussreichen Video beleuchtet die erfahrene Anwältin Katharina Langohr von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller die rechtlichen Aspekte und Risiken, die mit Nasenkorrekturen einhergehen. Ob aus ästhetischen Gründen oder medizinischer Notwendigkeit, eine Nasenoperation ist nicht ohne Risiken. Doch was passiert, wenn etwas schiefgeht? Wer haftet für die Folgen einer misslungenen Nasenkorrektur? Katharina Langohr führt Sie durch die...

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Unsere Meinung in der Presse:

Schnell - kostenfrei - kompetent

Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Füllen Sie unser Formular aus  und wir sagen Ihnen, welche Ziele wir idealerweise für Sie erreichen können.

2. Vertretung durch uns

Sie erteilen uns ein Mandat und wir vertreten Sie außergerichtlich und bei Notwendigkeit vor Gericht.

3. Sie kommen zu Ihrem Recht

Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten zu Ihrem Recht.

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Kanzlei Cäsar-Preller

-Ihre Anwälte in Wiesbaden-

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ist seit 1997 in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden aktiv. Unsere Anwälte unterstützen Verbraucher und Unternehmen aus dem Mittelstand tatkräftig. Als Ihr Anwalt in Wiesbaden beraten wir Sie rechtlich und vertreten Ihre Interessen in Streitschlichtverfahren oder vor Gericht

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ist nunmehr seit 25 Jahren stark an der Seite seiner Mandanten. Wir haben in den 25 Jahren mehr als 60.000 Mandanten vertreten dürfen. Die Kanzlei hat ihren Hauptstandort in Wiesbaden. Darüber hinaus bestehen noch Kanzlei-Sprechstunden-Standorte in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart und München. Weiterhin sind wir in der Schweiz und Spanien vertreten. Unser Anspruch ist dabei, für alle Rechtsprobleme eine Lösung zu finden. Diese sollte möglichst schon außergerichtlich erreicht werden. Selbstverständlich verfügen wir auch über eine große Prozessabteilung.

Rechtliche Beratung mit hohem Qualitätsanspruch

Unsere Mandanten verdienen den bestmöglichen Service. Daher haben wir einen hohen Anspruch an unsere rechtliche Beratung. Damit wir die Qualität unserer juristischen Dienstleistungen kontinuierlich verbessern können, lassen wir uns durch den TÜV Hessen (Zertifizierung nach ISO 9001/2008) kontrollieren. Damit gehört unsere Kanzlei zu den wenigen Anwaltsbüros in Wiesbaden und Hessen, die den hohen Ansprüchen dieser Qualitätsnorm entsprechen. Mit diesem hohen Qualitätsanspruch sichern wir all unseren Mandanten eine faire, effektive und zielgerichtete Fallbearbeitung zu.
Ebenso wichtig ist uns die laufende Fort- und Weiterbildung unseres Kanzleiteams. Wir fördern beispielsweise die Erringung von Fachanwalt­schaften für die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Des Weiteren haben wir fünf Auszubildende in unserem engagierten Team.

Wo wir als Anwälte in Wiesbaden unterstützen können

 

Jeder Rechtsfall ist individuell zu betrachten. Daher ist die fachliche Expertise ein besonders wichtiger Punkt zur Bearbeitung Ihres juristischen Anliegens. Daher stellen wir allen Mandanten einzelne Fachanwälte oder ein passendes Team von Experten aus den jeweiligen Rechtsgebieten zur Verfügung.

Unser Team besteht aus verschiedenen Fachanwälten. Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere im Versicherungsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Baurecht, Architektenrecht sowie im Versicherungsrecht. Des Weiteren können wir Sie Ihnen auch in weiteren Rechtsgebieten behilflich sein.

 

Aktuelle News und Urteile

#MeToo-Fall in der baden-württembergischen Polizei geht zu Ende

#MeToo-Fall in der baden-württembergischen Polizei geht zu Ende

Bereits im November 2021 soll ein ranghoher Polizist eine rangniedrigere Kommissarin zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berichtet: Wegen eines Verbrechens der sexuellen Nötigung wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder sexuelle Handlungen vorzunehmen oder eine Lage, in der das Opfer der Einwirkung...

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Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen: Datenschutz vs. Strafverfolgung

Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen: Datenschutz vs. Strafverfolgung

Die Diskussion über die Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen hat in Deutschland eine intensive Debatte entfacht. Die Frage, ob diese Maßnahme über den bisherigen Zeitrahmen hinaus fortgeführt werden sollte, wird kontrovers diskutiert und wirft wichtige Fragen zum Datenschutz und zur Strafverfolgung auf. Die derzeitige Regelung, die den Behörden erlaubt, die Telekommunikation von Verdächtigen in Wohnungseinbruchsfällen zu...

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BGH: Unfallverursacher trägt das Werkstattrisiko

BGH: Unfallverursacher trägt das Werkstattrisiko

Wenn es im Straßenverkehr gekracht hat, trägt der Unfallverursacher das sog. Werkstattrisiko. Das heißt, der Geschädigte kann sein Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und der Verursacher muss zahlen. Ein häufiger Streitpunkt ist allerdings die Höhe der Werkstattrechnung. Der BGH hat nun mit Urteilen vom 16. Januar 2024 gleich in fünf Fällen Stellung zum Umfang des Werkstattrisikos genommen (Az.: VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23 ). „Der BGH hat in...

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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller